der dachboden des unter denkmalschutz stehenden gebäudes sollte als wohnung ausgebaut werden. die bauaufgabe des auftraggebers war eine offene lichtdurchflutete einpersonenwohnung, von seiten des bunddenkmalamtes sowie der baubehörde durften keine sichtbaren veränderungen am gebäudes durchgeführt werden.

über eine enge wendeltreppe erreicht man die im nicht eingesehenen bereich eingeschnittene dachterrasse. über diese terrasse wird die wohnung mittels einer eingestellten glasfassade erschlossen. sämtliche bereiche angefangen von der garderobe über wohnbereich bis zum schlaf- badbereich sind als offene raumabfolgen ohne raumabschlüsse aneinandergereiht. die gesamte holztragkonstrukltion wurde restauriert. im gegenzug zum altbestand wurden die neuen einbauten eindeutig abgegrenzt und materialisiert.